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   BVerwG, 15.05.1962 - VII C 36.59   

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https://dejure.org/1962,585
BVerwG, 15.05.1962 - VII C 36.59 (https://dejure.org/1962,585)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1962 - VII C 36.59 (https://dejure.org/1962,585)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1962 - VII C 36.59 (https://dejure.org/1962,585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Erstattungspflicht des Bundes für Fahrgeldausfälle infolge unentgeltlicher Beförderung der Schwerkriegsbeschädigten im Ortslinienverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 160
  • DVBl 1962, 567
  • DÖV 1962, 550
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

    Die Entschädigungspflicht habe später erst das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - (Urteil vom 15. Mai 1962 VII C 36.59, BVerwGE 14, 160, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1962, 567) aufgestellt; erst daraufhin sei die Erstattungspflicht in § 3 UnBefG gesetzlich verankert worden.

    Unmittelbarer Anlaß für die Schaffung des UnBefG war das Urteil des BVerwG in BVerwGE 14, 160, DVBl 1962, 567, demzufolge der Bund verpflichtet war, einem Verkehrsunternehmen ab 1. April 1950 die Fahrgeldausfälle zu erstatten, die ihm durch die unentgeltliche Beförderung Schwerkriegsbeschädigter aufgrund der Verordnung vom 23. Dezember 1943 entstanden waren (vgl. Entwurf der Bundesregierung, Begründung, A. Allgemeines, Deutscher Bundestag, 4. Wahlperiode, Drucksache IV/2.433).

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 194.64
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15.05.1962 - BVerwG VII C 36.59 - (BVerwGE 14, 160 ), das einen Anspruch gegen den Staat auf Erstattung von Fahrgeldausfällen betraf, entschieden hat, kann sich das Revisionsgericht auf die Feststellung beschränken, daß ein Anspruch auf Leistung grundsätzlich besteht, und es kann der näheren Regelung des Landesgesetzgebers überlassen bleiben, auf welchem Wege der Staat diese Pflicht erfüllen will.
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 32.70

    Unentgeltliche Beförderung von Schwerbeschädigten im Nahverkehr durch ein

    Nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1962 (BVerwGE 14, 160) ausgesprochen hatte, die Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom 23. Dezember 1943 sei geltendes Bundesrecht und die Klägerin vom Beklagten darüber unterrichtet worden war, beförderte sie vom 12. August 1964 an Kriegsbeschädigte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 70 % sowie die ihnen gleichgestellten Personen unentgeltlich.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Folgerung aus dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1962 - BVerwG VII C 36.59 - (BVerwGE 14, 160) gezogen.

  • BVerwG, 17.07.1973 - V C 86.72

    Streitgegenstand und Rechtsmittelzug bei Ausweisbegehren für Schwerbeschädigte

    Das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1962 (BVerwGE 14, 160) ausgelöst, wonach der Bund zur Fahrgelderstattung verpflichtet wurde.
  • BVerwG, 06.07.1962 - VII C 136.60
    Im übrigen teilen der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 15. Mai 1962 - BVerwG VII C 36.59 - (DÖV 1962 S. 550, WertpMitt. 1962 S. 826), der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGH Brit.Z. 1, 133 [136]) sowie der Bundesfinanzhof (BFH 58, 534 [537]) die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach der gesetzlich nicht umschriebene und daher nicht eindeutige Begriff des Kriegsendes aus dem Zusammenhang der Vorschriften auszulegen ist, in den er gestellt ist.
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